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   BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82   

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BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82 (https://dejure.org/1983,16770)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1983 - 2 AZR 292/82 (https://dejure.org/1983,16770)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 292/82 (https://dejure.org/1983,16770)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag).

    a) Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP M5'1.54 zu ? 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag (zu I 5 der Gründe),.

    ' ? Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist zutreff end, wenn von der Auffassung des Siebten Senats (Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu \ 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ausgegangen wird, bei mehreren aufeinander folgen den befristeten Arbeitsverträgen rechtfertige der sachliche Grund ries letzten Vertrages nur dann die Befristung, wenn auch die vorhergehenden Befristungen sachlich gerechtfertigt gewesen sind oder die Parteien beim Abschluß des letzten sachlich gerechtfertigten Zeitvertrages ein möglicherweise unbefristet bestehendes Arbeitsverhältnis ausdrücklich oder erkennbar auf gehoben haben.

    Mit dem Siebten Senat (insbesondere Urteil vom 7. März 1980, aaO) ist auch davon aus zugehen, daß ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nur dann durch ein befristetes abgelöst wird, wenn der Abschluß des weiteren sachlich gerechtfertigten Zeitvertrages zugleich eine Abänderung oder eine Novation (vgl. zur Abgrenzung Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 13 Auf1., Bd. I , S . 84 f. und S . 86 ff.) der bislang nach der objektiven Rechtslage bestehenden -li.

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    a) Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Mr. 16 zu 8 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbei tsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG vom 3 Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Mr. 33; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Mr. 35; BAG 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40; BAG 31, 40 r AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 36, 229 = AP Nr. 61; BAG vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 -.

    c) Wenn damit bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Verträgen grundsätzlich nur der letzte Vertrag noch daraufhin zu überprüfen ist, ob wegen Fehlens eines sachlichen Grundes ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit vor]iegt, dann entspricht das auch dem Gebot der Rechtssicherheit und ergibt sich zudem aus der Begründung des Großen Senats (BAG 10, 65) für die Befristungskontrolle: Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, die Parteien nicht nach Jahr und Tag noch im Ungewi ssen über ihre Rechtsbeziehungen zu lassen.

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    Richtig ist weiter, daß die vorhergehenden, aufeinander folgenden Befristungen nach den Rechtsgrundsätzen, die der erkennende Senat in den Urteilen vom 14. Januar 1982 (2 AZR 295/80 und 2 AZR 254/81, AP Nr. 64 und 65 zu f 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellt hat, rechtsunwirksam gewesen sind, weil für diese Befristungen kein, sachlicher Grund vorhanden gewesen ist, insbesondere bei Abschluß der einzelnen Verträge nicht prognostiziert werden konnte, der Unterrichtsbedarf für den Kläger werde zum vorgesehenen Endzeitpunkt der Befristung entfallen.

    a) Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Mr. 16 zu 8 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbei tsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG vom 3 Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Mr. 33; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Mr. 35; BAG 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40; BAG 31, 40 r AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 36, 229 = AP Nr. 61; BAG vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 -.

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    a) Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Mr. 16 zu 8 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbei tsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG vom 3 Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Mr. 33; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Mr. 35; BAG 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40; BAG 31, 40 r AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 36, 229 = AP Nr. 61; BAG vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 -.
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    a) Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Mr. 16 zu 8 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbei tsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG vom 3 Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Mr. 33; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Mr. 35; BAG 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40; BAG 31, 40 r AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 36, 229 = AP Nr. 61; BAG vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 -.
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    Aus diesem Grunde hat der erkennende Senat (Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - EzA 620 BGB Nr. 61, zur Veröffent 1ichung in der Fachpresse vorgesehen) auch die Rechtsprechung zur Anwartschaftszeit nach § 1 Abs. 1 KSchG entsprechend auf die Frage angewandt, ob ein befristeter Arbeitsvertrag eines sachlichen Grundes wegen objektiver Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes bedarf.
  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    a) Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Mr. 16 zu 8 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbei tsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG vom 3 Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Mr. 33; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Mr. 35; BAG 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40; BAG 31, 40 r AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 36, 229 = AP Nr. 61; BAG vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 -.
  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 252/79

    Befristung - wissenschaftliche Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    b) Urteil vom 19. August 1981 - 7 AZR 252/79 - BAG 36, 171 (176) = AP N-.
  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    a) Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Mr. 16 zu 8 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbei tsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG vom 3 Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Mr. 33; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Mr. 35; BAG 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40; BAG 31, 40 r AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 36, 229 = AP Nr. 61; BAG vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 -.
  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 292/82
    a) Nach den vom Großen Senat (BAG 10, 65 = AP Mr. 16 zu 8 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbei tsgerichts fortgeführten Grundsätzen (BAG vom 3 Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Mr. 33; BAG vom 4. Februar 1971 - 2 AZR 144/70 - AP Mr. 35; BAG 25, 125 = AP Nr. 38; BAG vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 - AP Nr. 40; BAG 31, 40 r AP Nr. 46; BAG 32, 85 = AP Nr. 50; BAG 36, 229 = AP Nr. 61; BAG vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - und - 2 AZR 254/81 -.
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 467/79

    Zeitvertrag - Befristung - Forschungsprojekt - WissenschaftlicherMitarbeiter -

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

  • BAG, 04.02.1971 - 2 AZR 144/70

    Befristung

  • BAG, 11.04.1984 - 7 AS 2/84
    bat der Siebte Senat des Bundesarbeitsperichts am 11. April 198H auf die Anfrape des Zweiten Senats de3 Bundesarheitsperichts vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 292/82 - durch den Richter Poeper als Vorsitzenden, die Richter Dr. Becker und Dr. Steckhan sowie die ehrenamtlichen Richter Kleeschulte und Deckert beschlossen:.

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in der Anfrage vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 292/82 - den Standpunkt vertreten, bei mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen rechtfertige ein sachlicher Grund die Befristung grundsätzlich auch dann, wenn alle oder einzelne der vorhergehenden Befristungen unwirksam gewesen seien und die Parteien beim Abschluß des letzten sachlich gerechtfertigten Zeitvertrages ein möglicherweise unbefristet bestehendes Arbeitsverhältnis nicht ausdrücklich oder erkennbar aufgehoben hätten.

    Der Anfrage den Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 1983 (aaO) liegt eine Sachverhaltskonstellation zugrunde, die sich dadurch auszeichnet, daß ein infolge unwirksamer Befristungen zustande gekommenes Arbe itsverhä.1 tnis auf unbestimmte Zeit für einen nicht unerheblichen Zeitraum (ca. 2 1/2 Monate) tatsächlich unterbrochen worden ist.

    Zu einer der Anfrage des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 1983 (aaO) zugrunde liegenden Sachverhaltskonstellation hat der erkennende Senat noch keine Rechtsgrundsätze aufgestellt, so daß der Zweite Senat des Bundesabeitsgerichts bei der Entscheidung des Rechtsstreits nicht von Rechtsgrundsätzen des erkennenden Senats abweichen würde.

    II. Der erkennende Senat nimmt die Anfrage des Zweiten Senats des Dundesarbei tsgeri.chts vom 20. Oktober 1983 (aaO) zum Anlaß, seinen Rechtsstandpunkt, der in den Entscheidungen vom 7. März 1980, 19. August 1981 und vom 30. September 1981 (aaO) teil- -U-.

    Bei besonders gelagerten Fallkonstellationen (z.B. bei dem der Anfrage des Zweiten Senats vom 20. Oktober 1983 (aaO) zugrunde liegenden Sachverhalt) kann nach Ansicht des Senats ein Aufhebungsvertrag ausnahmsweise durch konkludentes Verhalten geschlossen werden.

    Im Unterschied zu der Auffassung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1983, aaO, zu II 5 b aa der Gründe) hält der Senat den Abschluß eines aus drücklichen oder konkludenten Aufhebungsvertrages in den Fällen, in denen sich ein Arbeitnehmer bei mehreren, zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsvertr"ägen infolge Unwirksamkeit eines Zeitvertrages in einem Arbeitsverhältnis von unbestimmter Dauer befindet, stets für notwendig.

    b) In prozessualer Hinsicht ergeben sich aus der Auffassung des erkennenden Senats die folgenden Konsequenzen: Dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1983, aaO, zu II 3 der Gründe) ist darin zu folgen, daß der Umfang des Streitgegenstandes einer Feststellungsklage, mit der die Unv/irksamkeit mehrerer Befristungen geltend gemacht wird, davon abhängt, in welcher Weise der Kläger sein Feststellungsinteresse in zeitlicher Hinsicht konkretisiert hat.

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    In seinem - nicht veröffentlichten - Beschluß vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 292/82 - hat sich der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts gegen diese Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgesprochen.
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Trotz der vom erkennenden Senat hiergegen nach einer Anfrage vom 20. Oktober 1983 (2 AZR 292/82) geäußerten Bedenken hält der Siebte Senat an dieser Auffassung fest (vgl. Beschluß vom 11. April 1984 - 7 AS 2/84 -).

    Denn auch nach der Auffassung des erkennenden Senats wird ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nur dann durch ein befristetes Arbeitsverhältnis abgelöst, wenn der Abschluß des weiteren sachlich gerechtfertigten ZeitVertrages zu gleich eine, nicht unbedingt ausdrückliche oder erkennbare Abänderung oder Novation der bislang nach der objektiven Rechtslage bestehenden vertraglichen Beziehungen (unbefristetes Arbeitsverhältnis) enthält (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 292/82 - unveröffentlicht).

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 204/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung, Wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule

    Der Streitfall erfordert keine Stellungnahme zu der vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschluß vom 20. Oktober 1983 (2 AZR 292/82) dem erkennenden Senat vorgelegten Frage, ob bei mehreren zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur der letzte Arbeitsvertrag einer Befristungskontrolle zu unterwerfen ist oder ob in den Fällen, in denen der letzte Arbeitsvertrag sowohl dem Grunde als auch der Dauer nach sachlich gerechtfertigt ist, auch die davorliegenden Arbeitsverträge einer Befristungskontrolle unterliegen (vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 11. April 1984 - 7 AS 2/84 -).
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 435/83

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Fehlen eines sachlichen

    Da im Streitfall die letzte Befristung mangels Vorliegens eines sachlichen Grundes unwirksam ist, bedarf es keiner Stellungnahme zu der vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschluß vom 20. Oktober 1983 (2 AZR 292/82) dem erkennenden Senat vorgelegten Frage, ob bei mehreren zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur der letzte Arbeitsvertrag einer Befristungskontrolle zu unterwerfen ist oder ob in den Fällen, in denen die Befristung des letzten Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt ist, auch die davorliegenden Arbeitsverträge einer Befristungskontrolle unterliegen (vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 11. April 1984 - 7 AS 2/84 -).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 272/83
    Trotz der vom erkennenden Senat hiergegen nach einer Anfrage vom 20. Oktober 1983 (- 2 AZR 292/82 -) geäußerten Bedenken hält der Siebte Senat an dieser Auffassung fest (vgl. Beschluß vom 11. April 1984 - 7 AS 2/84 -).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 274/83
    Trotz der vom erkennenden Senat hiergegen nach einer Anfrage vom 20. Oktober 1983 (- 2 AZR 292/82 -) geäußerten Bedenken hält der Siebte Senat an dieser Auffassung fest (vgl. Beschluß vom 11. April 1984 - 7 AS 2/84 -).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 273/83
    Trotz der vom erkennenden Senat hiergegen nach einer Anfrage vom 20. Oktober 1983 (- 2 AZR 292/82 -) geäußerten Bedenken hält der Siebte Senat an dieser Auffassung fest (vgl. Beschluß vom 11. April 1984 - 7 AS 2/84 -).
  • LAG Saarland, 29.04.1987 - 1 Sa 191/86

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages eines Monteurs; Unwirksamkeit

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